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Neues Kommunales Rechnungswesen
Das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) bzw. Finanzwesen wird den Entscheidungsträgern in Verwaltung und Politik eine bessere Entscheidungs- und Informationsgrundlage über das Verwaltungshandeln geben. Es ermöglicht eine - im Vergleich zur Kameralistik - transparentere Darstellung, welche Leistungen eine Kommune erbringt und was diese tatsächlich kosten.

Zu den wesentlichen Aufgaben der NKR-Einführung gehören


  • die vollständige Vermögenserfassung und Vermögensbewertung
  • der Aufbau der doppischen Haushaltsstruktur inkl. Einrichtung von Teilhaushalten, Kostenstellen und Budgets und Verknüpfung der meisten kameralen Haushaltsstellen mit den doppischen Produktkonten für Orientierungszahlen (nicht Vergleichszahlen!) aus den Vorjahren
  • Ermittlung der Personalkosten inkl. Rückstellungen und der Abschreibungen je Produkt
  • das Projektmarketing durch Einbindung und Information der MitarbeiterInnen, Führungskräfte und Politiker, die zukünftig mit den neuen Finanz- und Vermögensinformationen arbeiten werden.

Umstellungsfristen auf die Doppik

In Niedersachsen
  • hat der Gesetzgeber für die NKR-Einführung auf Basis des doppischen Rechnungsstils eine im Vergleich zu anderen Bundesländern lange Übergangsfrist von 2006 bis 2011 eingeräumt. Spätestens ab dem 1. Januar 2012 sollen alle niedersächsischen Kommunen doppisch buchen.
  • Spitzenverbände, Mi, das niedersächsische Studieninstitut, kommunale Praktiker und das Landesamt für Statistik haben eine "AG Doppik", eine "Unterarbeitsgruppe Produkt- und Kontenrahmen" und eine "AG Eigenbetriebe" gegründet, die unter www.mi.niedersachsen.de ihre Ergebnisse veröffentlichen.

Aktuelle NKR-Gesetze in Niedersachsen




























(aktualisiert am 13.02.2012, Kontakt: Serviceline)

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